Bei Spezial-Leasing-Verträgen erfolgt die Bilanzierung regelmäßig beim Leasing-Geber.
Richtig.
Falsch.
Im Falle der Insolvenz hat der Leasing-Geber ein Aussonderungsrecht. Bankenkredite führen hingegen bei Sicherungsübereignung lediglich zu einem Absonderungsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren.
Richtig.
Falsch.
Beim indirekten Leasing – dem so genannten Operating Leasing – wird in der Regel eine Vollamortisation in der Grundmietzeit und ein Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit in der Grundmietzeit vereinbart.
Richtig.
Falsch.
Der Leasing-Geber hat i. d. R. im Insolvenzfall auf das Leasing-Objekt ein Absonderungsrecht. Er kann vom Insolvenzverwalter verlangen, dass das Leasing-Objekt von der übrigen Insolvenzmasse getrennt und ihm herausgegeben wird.
Richtig.
Falsch.
Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Leasing-Objekt an den Leasinggeber zurückgeht, desto geringer ist ceteris paribus der Wartungsanreiz des Leasingnehmers.
Richtig.
Falsch.
Bei Financial Leasing Verträgen ohne Optionsrecht erfolgt grundsätzlich die Aktivierung beim Leasing-Geber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.