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Gliederung:
1. Die Kapitalstrukturentscheidung
1.1 Das Condorcet-Paradoxon
1.2. Der Leverage-Effekt
1.3. Modigliani und Miller
1.4. Unternehmenswert bei Steuern
1.5. Der Multiplikatoransatz
1.6. Die Insolvenzordnung
1.7. Wert des Kreditrisikos
1.8. Fehlanreize bei Fremdfinanzierung
2. Hybride Finanzierungsinstrumente
3. Besondere Finanzierungsformen
3.1. Venture Capital
3.2. Public Private Partnerships
3.3. Forderungsverkauf
3.3.1 Factoring
3.3.2 Asset Backed Securities
3.3.3. Sub Pirme Crisis
3.4. Leasing
4. Going Public
4.1. IPO, Börsengang und Prospekthaftung
4.2. Underpricing: Das Rock Modell
4.3. Kapitalerhöhung, Operation Blanche
4.4. Das Dividendendiskontierungsmodell
4.5. Wachstum und Aktienwert
5. Börsenorganisation und Preisfindung
6. Investitionscontrolling
6.1. Weitzman und Osband-Reichelstein
6.2. Wie reizt man Manager zur Maximierung des NPV an?
6.3. Das Lücke-Theorem
7. Kapitalmarkteffizienz
7.1. Kapitalmarkteffizienz
7.2. Das Informationsparadoxon
7.3. Schlägt Dummheit Mittelmäßigkeit?
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Foderungsankauf, Factoring

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen Forderungen vor ihrer Fälligkeit an ein Finanzierungsinstitut bzw. Kreditinstitut, den so genannten Factor (Standard-Factoring). Dagegen wird im Rahmen des Maturity Factoring die Finanzierungsfunktion durch den Factor nicht erfüllt, da der Ankauf lediglich zum individuellen Fälligkeitszeitpunkt der Forderung erfolgt.

Der Factor übernimmt für das Unternehmen bestimmte Servicefunktionen. Außerdem geht häufig auch das Ausfallrisiko der Forderung auf den Factor über. Das kann soweit gehen, dass der Verkäufer der Forderung dem Factor nicht nur die Debitorenbuchhaltung, sondern auch das Mahn- und Inkassowesen überträgt.

Wenn der Factor das Risiko des Forderungsausfalles übernimmt, dann ist das verkaufende Unternehmen dieses Risiko los. Der Factor „versichert“ auf diesem Wege quasi die vom Unternehmen vergebenen Kredite. Das ist hier eine etwas andere Sicht: Die Forderungen, die das Unternehmen an den Factor verkauft, resultieren daraus, dass Dritte gegenüber dem Unternehmen ihre Zahlungsverpflichtungen noch nicht beglichen haben, was man in eine Kreditvergabe des Unternehmens umdeuten kann. Aus diesem Grund spricht man davon, dass dem Factoring eine Kreditversicherungsfunktion (mit Fremdwort: Delkrederefunktion) zukommt.

Je nachdem, ob der Factor die Kreditversicherungsfunktion übernimmt oder nicht, unterscheidet man echtes und unechtes Factoring. Wenn das Kreditinstitut die Forderung ohne Rückgriffsrecht aufkauft, spricht man vom echten Factoring (auf Englisch: Non Recourse Factoring). Während das echte Factoring in den USA den Regelfall darstellt, tritt es in Deutschland erst in letzter Zeit - auch dank einer geänderten Rechtsprechung - vermehrt auf.

Der früher in Deutschland dominante Fall des „unechten Factorings“ (oder auf Englisch: Recourse Factoring) wird juristisch ähnlich wie der Zessionskredit behandelt. De Facto handelt es sich dann um eine Kreditvergabe durch den Factor.

Für KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) kann Factoring Effizienzgewinne bringen, gerade wenn die Factoren das Forderungsmanagement effizienter abwickeln können.

Bei der Fortfaitierung von Exportforderungen wird in der Regel keine Rückgriffsrecht vereinbart. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum Factoring besteht darin, dass keine Dienstleistungsfunktion übernommen wird.

Forderungsverkauf | Asset Backed Securities