Die Finanzierungsarten
In Anbetracht der schieren Fülle an unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten ist es am Anfang sinnvoll, sich zunächst einen groben Überblick über die unterschiedlichen Kategorien zu verschaffen, in die man die Finanzinstrumente einordnen kann.
Man unterscheidet dabei zwischen Eigen- und Fremd- sowie zwischen Innen- und Außenfinanzierung. Fremd- und Eigenkapital unterscheidet sich hinsichtlich einer ganzen Reihe verschiedener Faktoren. So wird Eigenkapital dem Unternehmen in der Regel unbefristet zur Verfügung gestellt, während Fremdkapital normalerweise zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss. In der Regel wird beim Fremdkapital eine feste Verzinsung vereinbart, wohingegen die Eigenkapitalgeber nur einen Residualanspruch haben: Sie haben einen Anspruch auf das Residuum, das nach vollständiger Bedienung der Fremdkapitalansprüche übrig bleibt.
Die Eigenkapitalgeber haben in Regel nicht nur Vermögens- sondern auch Mitgliedschaftsrechte, das heißt, dass sie Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmenspolitik besitzen. Grundsätzlich stellt das Eigenkapital einen Verlustpuffer auch für die Fremdkapitalgeber dar. Die folgende Tabelle verdeutlicht einige markante Unterschiede zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung.
| | Eigenkapital | Fremdkapital |
|---|---|---|
| Kapitalüberlassung | unbefristet | befristet |
| Zahlungsanspruch | Residualanspruch | feste Verzinsung |
| Bedienung im Insolvenzfall | nachrangig | vorrangig |
| Mitgliedschaftsrechte | ja | nein |
In welcher Form Eigenkapital bereitgestellt werden kann, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Bei Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft oder der GmbH ist die Haftung der Eigner in der Regel auf das Unternehmensvermögen beschränkt. Sie trifft also im Insolvenzfall keine Nachschusspflicht. Anders ist dies bei Personengesellschaften wie der oHG. Die Gesellschafter der oHG haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der oHG, so dass eine Abgrenzung zwischen dem Eigenkapital des Unternehmens und dem Privatvermögen der Gesellschafter nicht so ohne weiteres möglich ist.
Ist das Eigenkapital als Verlustpuffer aufgezehrt, so dass das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, muss Insolvenz angemeldet werden. In diesem Fall wird im Rahmen des Insolvenzverfahren versucht, die zur Bedienung der FK-Geber vorhandene Masse zu erhalten bzw. zu maximieren. Der vom Insolvenzverwalter festgestellte Restwert wird dann auf die Gläubiger gemäß ihrem Anteil ihrer Forderung an den Gesamtverbindlichkeiten des Unternehmens aufgeteilt. Im Insolvenzfalle bleibt für die nachrangig zu bedienenden Eigenkapitalgeber regelmäßig nichts mehr übrig. Hier wird klar, dass das Eigenkapital einen bedingten Zahlungsanspruch verbrieft. Er lebt nur unter der Bedingung auf, dass das Fremdkapital bedient werden kann.
Fremdkapital kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Das geht von normalen Kreditverträgen bei der Hausbank bis hin zu börsengängigen Schuldverschreibungen. Letztere sind stark standardisiert und sehr liquide, wohingegen die Weiterveräußerung normaler Kreditverträge möglich jedoch ziemlich aufwendig ist. Das geschieht mit Hilfe so genannter Asset Backed Securities. Dazu später mehr.
Die Außenfinanzierung ist dadurch gekennzeichnet, dass flüssige Mittel ins Unternehmen fließen, während bei der Innenfinanzierung verhindert wird, dass liquide Mittel aus dem Unternehmen abfließen. Am Eingängigsten ist das bei der Innen-Eigen-Finanzierung, die man als Selbstfinanzierung bezeichnet. Dabei handelt es sich z. B. um die Einbehaltung bzw. Thesaurierung des erwirtschafteten Gewinns. Wenn Aktiengesellschaften ihren Gewinn thesaurieren, also nicht in Form einer Dividende ausschütten, wird Körperschaftsteuer in Höhe von aktuell 25 % fällig.

Das Dean Modell | Der Lohmann-Ruchti Effekt ![]()








