Floor
Der Floor berechtigt seinen Käufer, den man auch "Inhaber" nennt, auf eine Ausgleichszahlung, die vom Verkäufer des Floors - auch "Stillhalter" genannt - beim Unterschreiten eines bestimmten Referenzzinssatzes geleistet werden muss. Analog zum CAP ergibt sich der Wert eines Floors ebenfalls als Summe der Preise einzelner virtueller Zinssatzoptionen, so genannter Floorlets, in die man den Floor aufspalten kann. Auch beim Floor wird der Kaufpreis "up-front" gezahlt. Das heißt, dass die Bezahlung in Form einer Einmalzahlung bei Vertragsschluß zu leisten ist. Zur besseren Vergleichbarkeit bietet es sich an, den Kaufpreis in eine Annuität über die Laufzeit umzurechnen, um die Kosten für den Floor als Prozentsatz vom abgesicherten Volumen ausdrücken zu können.

Collar
Beim Collar kombiniert man zwei Zinsbegrenzungsverträge miteinander. In der "long"-Version kauft man einen Cap und verkauft einen Floor. Entsprechend wird bei einem Short Collar ein Cap verkauft und ein Floor gekauft. Das Ziel besteht beim Long Collar darin, die Kosten für den Cap durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Floors zu senken. Sinn macht der Long Collar z. B. für ein Unternehmen, das eine variabel verzinste Anleihe begeben hat und steigende Zinsen erwartet. Die gesamte Position des Unternehmens ist in der folgenden Abbildung bei einem Long Collar und einer emittierten, variabel verzinsten Anleihen dargestellt:

Der Skizze liegt die Annahme zu Grunde, dass der Erlös aus dem Verkauf des Floors gerade der Prämie für den Cap entspricht und somit der Collar aus Sicht des Unternehmens kostenlos zu haben ist. Ex-post kann dieses Geschäft natürlich entweder im Bereich rechts vom Strike einen Zinsgewinn bedeuten oder im Bereich links vom Strike ein Verlustgeschäft sein!

Caps und Floors kann man getrost als Plain-Vanilla Zinsbegrenzungsvereinbarungen bezeichnen. Natürlich ist auch hier dem Einfallsreichtum der Finanzindustrie keine Grenze gesetzt. Es gibt geradezu unbegrenzt viele Möglichkeiten, neue Abwandlungen der beiden Grundvertragstypen zu kreieren. Ein Beispiel für eine mögliche exotische Zinsbegrenzungsvereinbarungen ist beispielsweise der Dual-Strike-Cap. Er besitzt zwei Basispreise. Liegt der Referenzzinssatz zu einem Zinstermin zwischen den beiden Strikes, so erhält der Käufer die Zinsdifferenz zum niedrigeren Strike ausgezahlt. Sollte der Referenzzins über dem höheren Basispreis liegen, dann wird auch dieser höhere Strike zur Berechnung der Ausgleichszahlung verwendet. Es ergibt sich das folgende Auszahlungsprofil in Abhängigkeit vom Zins zu einem Zinszahlungstermin:









